Copyright und AGB´s

Ohne Ausnahme stehen Sunshine Ticket GbR, Karlsdorf-Neuthard, alle Rechte an Inhalten, Texten, Grafiken und Layout dieser Seiten zu. Jede Form von Vervielfältigung und Verbreitung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Urheberrechts (UrhG).


Da wir alle wissen, von welcher Bedeutung in der heutigen Zeit ein gelungener Urlaub ist, haben wir alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Dazu gehören auch klare rechtliche Regeln, wie sie in unseren Reise- und Zahlungsbedingungen niedergelegt sind. Sie müssen sie unbedingt lesen, bevor Sie Ihre Reise buchen, denn sie werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages. Bei verschiedenen Reiseangeboten werden zum Teil Leistungen zu besonderen Bedingungen erbracht. Diese entnehmen Sie bitte dem jeweils gültigen Prospekt. Weiterhin gelten die Reise- und Zahlungsbedingungen der einzelnen Leistungsträger.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sunshine Ticket GbR

1. Anmeldung

1.1 Mit Ihrer Buchung bieten Sie uns den Abschluss eines Vermittlungsvertrages für eine Reise verbindlich an. Die Buchung kann bei uns schriftlich, telefonisch, via Email, Internet oder per Fax vorgenommen werden.

1.2 Der Anmeldende haftet neben dem Teilnehmer gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtungen der angemeldeten Personen.

1.3 Für uns wird der Vertrag vorbehaltlich der Bedingung 3.4 hinsichtlich des Preises erst dann verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung der Reise und den Preis schriftlich bestätigt haben.

1.4 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von dem Inhalt der Buchung ab, wird der abweichende Inhalt für den Reisenden und für uns dann verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen widerspricht.

1.5 Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. ab 10 Tage vor Reiseantritt unverzüglich, ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen.

2. Zahlung, Lieferzeit, Gefahrenübergang

2.1 Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung überweisen Sie uns bitte die auf der Reisebestätigung/Rechnung (bzw. dem jeweiligen beigefügten Überweisungsträger) ausgewiesene Anzahlung.

2.2. Der Rechnungsbetrag muss spätestens 21 Tage vor dem Datum der Abreise auf einem unserer Konten gutgeschrieben sein. Die Prämie für die Reiserücktrittskosten Versicherung wird bei Abschluss mit der Anzahlung fällig.

2.3 Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. ab 21 Tage vor Reiseantritt ist nach Erhalt der Rechnung der volle Rechnungsbetrag unverzüglich zu überweisen.

2.4 Der Aushändigung oder Übermittlung von Flugscheinen oder sonstigen Leistungsberechtigungen (Voucher) erfolgt nach vollständiger Bezahlung.

2.5 Der Besteller ist für die Zahlung des Rechnungsbetrages vorleistungspflichtig. Wir sind berechtigt, unsere Leistung von der vorherigen Rechnungszahlung abhängig zu machen; alle etwa getroffenen Vereinbarungen einer besonderen Form der Aushändigung oder Übermittlung von Flugscheinen oder sonstigen Leistungsberechtigungen (Voucher)stehen unter dem grundsätzlichen Vorbehalt der vorherigen Rechnungszahlung.

2.6 Wir erfüllen unsere Vermittlungsleistung grundsätzlich mit der Bereitstellung der Flugscheine und Leistungsberechtigungspapiere in unseren Geschäftsräumen. Werden die zur Inanspruchnahme der Leistung benötigten Papiere auf Wunsch des Bestellers von uns an den Besteller versandt, so trägt der Besteller die Transportgefahr. Dies gilt auch dann, wenn wir die Kosten der Versendung selber tragen. Für Verzögerungen während der Beförderung übernehmen wir keine Haftung.

3. Leistungen und Preise

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus dem Angaben der Rechnung/Buchungsbestätigung.

3.2 Unsere angebotenen Leistungen werden je nach Zielort als Linien- oder Sonderflüge durchgeführt. Die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft sind verbindlich.

3.3 Der Besteller ist verpflichtet, durch uns empfangene Leistungsunterlagen unverzüglich auf Ihre Mängelfreiheit zu überprüfen und gegebenenfalls zu rügen. Abweichungen der Leistungsdaten gelten als genehmigt, wenn eine schriftliche Rüge nicht bei uns innerhalb von drei Tagen eingeht.

3.4  Bei den von uns angebotenen Preisen für Reiseleistungen bleiben Änderungen des ausgeschriebenen und auch mit der Buchung bestätigten Preises vorbehalten, wenn sich insbesondere Änderungen der Währungsparitäten, der Verkaufspreise oder Bedingungen der Fluggesellschaften oder eingeschalteter Agenturen ergeben, andere unvorhersehbare Ereignisse eintreten oder behördlich festgelegte oder genehmigte Tarife geändert werden.

4. Stornierungen

4.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.

4.2 Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang innerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Mo. - Fr.) bei uns.

4.3 Wir behalten uns grundsätzlich vor, Ihnen alle uns von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von EUR 25,-  in Rechnung zu stellen.

4.4 Soweit bei den einzelnen Reisebeschreibungen nichts anderes aufgeführt ist, beträgt unser Anspruch auf Stornogebühren:

Bei Vermittlung von Linienflügen zu Normaltarifen werden Stornogebühren gemäß den IATA - Richtlinien erhoben.  Bei Vermittlung von Linienflügen zu Sondertarifen werden nach Flugscheinausstellung, die in der Preisliste bei dem jeweiligen Flug aufgeführten Stornogebühren erhoben. Vor Flugscheinausstellung berechnen wir keine Stornogebühren, wenn uns keine Kosten von anderer Seite in Rechnung gestellt werden.

5. Umbuchungen

5.1 Wir behalten uns grundsätzlich vor, Ihnen alle uns bei einer Umbuchung von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von EUR 25,- in Rechnung zu stellen.

5.2 Ist eine Umbuchung nicht möglich, muss eine Stornierung und Neuausstellung vorgenommen werden.

6. Haftung

6.1 Wir haften für eine ordnungsgemäße Vermittlung Ihres Fluges oder Reise.

6.2 Schäden am Reisegepäck oder Zustellungsverzögerungen sind unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Diese Anzeige ist Voraussetzung für eine Haftung der Fluggesellschaft. Wir haften dafür nicht.

6.3 Eventuelle Ansprüche müssen gemäß § 651 1g BGB innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei uns, bzw. dem zutreffenden Veranstalter oder Leistungsträger angemeldet sein. Im Interesse der Reisenden sollte die Anmeldung schriftlich erfolgen. Die Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

7. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

7.1 Der Reisende ist für die Einhaltung der Vorschriften selbst verantwortlich.

7.2 Alle Nachteile, die aus Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach Reiseanmeldung geändert werden.

8. Gerichtsstand/Erfüllungsort

8.1 Der Gerichtsstand von Sunshine Ticket GbR ist der Firmensitz. Für den Fall, dass der Vertragspartner von Sunshine Ticket GbR keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner von Sunshine Ticket GbR um Vollkaufleute handelt, wird als Gerichtsstand der Firmensitz von Sunshine Ticket GbR vereinbart.

Bitte beachten Sie!

Außerdem gelten immer die AGB der jeweiligen Veranstalter und Leistungsträger.

 

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WIR SIND FÜR SIE DA!

Montag-Freitag:
09:00 – 19:00 Uhr

Samstag:
10:00 – 14:00 Uhr

07251-349980

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